AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Abschnitt 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Art. 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:

a) die Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern;
b) die Anforderungen für die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums bei juristischen Personen, Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen;
c) die Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs anonymer Instrumente.