1Organisationen der Zivilgesellschaft, die in Drittländern karitative oder humanitäre Arbeit leisten, tragen zu den Zielen der Union bei, Frieden, Stabilität, Demokratie und Wohlstand zu erreichen. 2Kredit- und Finanzinstitute spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung, dass solche Organisationen ihre Arbeit weiterhin durchführen können, indem sie Zugang zum Finanzsystem und zu wichtigen Finanzdienstleistungen verschaffen, die es ermöglichen, Entwicklungs- und humanitäre Mittel in Entwicklungs- oder Konfliktgebiete zu lenken. 3Während Verpflichtete sich darüber im Klaren sein sollten, dass sie durch Tätigkeiten in bestimmten Rechtsräumen einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, sollten Tätigkeiten von Organisationen der Zivilgesellschaft in diesen Rechtsräumen für sich genommen nicht dazu führen, dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen verweigert oder solche Dienstleistungen eingestellt werden, da der risikobasierte Ansatz eine ganzheitliche Bewertung der von einzelnen Geschäftsbeziehungen ausgehenden Risiken und die Anwendung angemessener Maßnahmen zur Minderung der spezifischen Risiken erfordert. 4Während Kredit- und Finanzinstitute weiterhin frei entscheiden können, mit wem sie vertragliche Beziehungen eingehen, sollten sie sich ihrer zentralen Rolle für das Funktionieren des internationalen Finanzsystems und bei der Ermöglichung des Transfers von Geldbeträgen im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 oder von Kryptowerten für die wichtigen entwicklungspolitischen und humanitären Ziele, die Organisationen der Zivilgesellschaft verfolgen, bewusst sein. 5Diese Institute sollten daher die durch den risikobasierten Ansatz eingeräumte Flexibilität nutzen, um die mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Risiken auf verhältnismäßige Weise zu mindern. 6Unter keinen Umständen sollten Gründe der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeführt werden, um geschäftliche Entscheidungen in Bezug auf potenzielle oder bestehende Kunden zu rechtfertigen.