AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Anforderungen an die Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden sind von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Verpflichteten ihre Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden im Hinblick auf die von diesen ausgehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln, überprüfen und überwachen. 2Dass angehende und bestehende Kunden korrekt identifiziert und ihre Daten überprüft werden, ist von wesentlicher Bedeutung, um die bei Kunden bestehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, zu verstehen. 3Verpflichtete sollten auch verstehen, in wessen Auftrag oder zu wessen Gunsten eine Transaktion durchgeführt wird, beispielsweise in Situationen, in denen Kredit- oder Finanzinstitute Angehörigen von rechtsberatenden Berufen Konten für die Zwecke der Entgegennahme oder Verwahrung von Geldbeträgen ihrer Kunden im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zur Verfügung stellen. 4Im Zusammenhang mit der Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden bezieht sich die Person, zu deren Gunsten eine Transaktion oder Tätigkeit durchgeführt wird, nicht auf den Empfänger oder Begünstigten einer Transaktion, die der Verpflichtete für seinen Kunden durchführt.