1Die übereinstimmende Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist der Schlüssel zu einem robusten und wirksamen Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken innerhalb einer Gruppe. 2Hierzu sollten vom Mutterunternehmen gruppenweite Strategien, Verfahren und Kontrollen beschlossen und umgesetzt werden. 3Unternehmen innerhalb einer Gruppe sollten zum Informationsaustausch verpflichtet sein, wenn eine solche Weitergabe von Informationen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant ist. 4Der Informationsaustausch sollte ausreichenden Garantien in Bezug auf die Vertraulichkeit, den Datenschutz und die Nutzung der Informationen unterliegen. 5Die AMLA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen für Regulierungsstandards beauftragt werden, mit denen Mindestanforderungen für gruppenweite Verfahren und Strategien festgelegt werden, insbesondere auch Mindeststandards für den Informationsaustausch innerhalb einer Gruppe sowie die Kriterien für die Ermittlung des Mutterunternehmens für Gruppen, deren Hauptsitz sich außerhalb der Union befindet.