Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung
Vom
31.5.2024
(173)
Bei der Ausarbeitung eines Berichts mit einer Beurteilung der Durchführung dieser Verordnung sollte die Kommission die Achtung der in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze angemessen berücksichtigen.