1Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der AMLA entwickelte technische Durchführungsstandards zur Festlegung des für die Berichterstattung über verdächtige Transaktionen und für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen zu verwendenden Formats und des von zentralen Meldestellen für die Bericht von Informationen an die EUStA zu verwendenden Formats zu erlassen. 2Die Kommission sollte diese technischen Regulierungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im Einklang mit Artikel 53 der Verordnung (EU) 2024/1620 erlassen.