1Die Schaffung von Märkten für einzigartige und nicht fungible Kryptowerte ist erst vor Kurzem erfolgt und hat noch nicht zu Rechtsvorschriften zur Regulierung ihrer Funktionsweise geführt. 2Die Entwicklung dieser Märkte wird beobachtet, und es ist wichtig, dass sie nicht zu neuen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken führt, die nicht angemessen gemindert würden. 3Bis zum 30. Dezember 2024 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Kryptowerte vorzulegen, einschließlich einer Bewertung der Entwicklung von Märkten für einzigartige und nicht fungible Kryptowerte, der angemessenen regulatorischen Behandlung solcher Kryptowerte, einschließlich einer Bewertung der Notwendigkeit und Machbarkeit der Regulierung von Anbietern von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einzigartigen und nicht fungiblen Kryptowerten. 4Gegebenenfalls hat die Kommission diesem Bericht einen Gesetzgebungsvorschlag beizufügen.