AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Aufgrund ihrer Komplexität erschweren vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer. 2Das Konzept der „Eigentums- oder Kontrollstruktur“ soll die Art und Weise beschreiben, in der eine juristische Person indirekt im Eigentum steht oder kontrolliert wird oder in der eine Rechtsvereinbarung indirekt kontrolliert wird, und zwar aufgrund der Beziehungen, die zwischen juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen über mehrere Ebenen hinweg bestehen. 3Um einen kohärenten Ansatz im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen, müssen die für diese Situationen geltenden Vorschriften klargestellt werden. 4Zu diesem Zweck muss gleichzeitig geprüft werden, ob eine natürliche Person eine direkte oder indirekte Beteiligung von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung hält und ob eine natürliche Person den direkten Anteilseigner mit 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft kontrolliert. 5Im Fall einer indirekten Beteiligung sollten die wirtschaftlichen Eigentümer durch Multiplikation der Anteile in der Eigentumskette ermittelt werden. 6Zu diesem Zweck sollten alle Anteile, die direkt oder indirekt im Eigentum derselben natürlichen Person stehen, zusammengerechnet werden. 7Dies erfordert, dass Beteiligungen auf allen Eigentumsebenen berücksichtigt werden. 8Stehen 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft im Eigentum eines Anteilseigners, bei dem es sich um eine andere juristische Person als eine Gesellschaft handelt, so sollte der wirtschaftliche Eigentümer unter Berücksichtigung der spezifischen Struktur des Anteilseigners bestimmt werden, einschließlich der Frage, ob eine natürliche Person auf andere Weise über einen Anteilseigner Kontrolle ausübt.