AMbG

Allgemeines Magnetschwebebahngesetz

Vom 19.7.1996

Zuletzt geändert am 18.7.2016

§ 11

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung der auf Grund des § 10 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.