Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Vom 26.6.2001
Zuletzt geändert am 25.10.2023
1Einspruch und Klage richten sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung. 2Sie haben keine aufschiebende Wirkung.