ALG

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Vom 29.7.1994

Zuletzt geändert am 16.4.2026

Vierter Unterabschnitt
Vorzeitige Wartezeiterfüllung

§ 87

Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Die Vorschrift über die vorzeitige Wartezeiterfüllung findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit nach dem 31. Dezember 1994 eingetreten ist.