ALG

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Vom 29.7.1994

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 107a

Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

§ 32 Absatz 4 und § 34 Absatz 5 in der bis 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1. Januar 2013 ausgefertigt worden ist.