ALFV

Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft

Vom 6.4.2021

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Sie tritt am 31. März 2024 außer Kraft.