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Verordnung über künstliche Intelligenz

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)

Vom 12.7.2024 (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024)

Geltungsbereich: Europa (EU)

[Erwägungsgründe]
(1)
Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1Gegenstand
Kapitel II
VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
Art. 5Verbotene Praktiken im KI-Bereich
Kapitel III
HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
Abschnitt 1
Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 6Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Abschnitt 2
Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 8Einhaltung der Anforderungen
Abschnitt 3
Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
Art. 16Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Abschnitt 4
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Art. 28Notifizierende Behörden
Abschnitt 5
Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung
Art. 40Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
Kapitel IV
TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
Art. 50Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
Abschnitt 2
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 53Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Abschnitt 3
Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Art. 55Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
Abschnitt 4
Praxisleitfäden
Art. 56Praxisleitfäden
Kapitel VI
MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
Art. 57KI-Reallabore
Kapitel VII
GOVERNANCE
Abschnitt 1
Governance auf Unionsebene
Art. 64Büro für Künstliche Intelligenz
Kapitel VIII
EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
Art. 71EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme
Kapitel IX
BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
Abschnitt 1
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Art. 72Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Abschnitt 2
Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
Art. 73Meldung schwerwiegender Vorfälle
Abschnitt 5
Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 88Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Kapitel XI
BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
Art. 97Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel XII
SANKTIONEN
Art. 99Sanktionen

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