AHundV

Assistenzhundeverordnung

Vom 19.12.2022

Anlage 3

(zu § 5 Absatz 4 Satz 1)

Attest

Ein Attest zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte nach §  9 Absatz 1 Nummer 1 und dem Prüfer nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 muss folgende Angaben enthalten:

    1.
  • Ausstellende Tierärztin/ausstellender Tierarzt,
  • 2.
  • Angaben zur Hundehalterin/zum Hundehalter: Name, Vorname, Anschrift,
  • 3.
  • Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und Wurftag,
  • 4.
  • Grund der Vorstellung,
  • 5.
  • eine Bestätigung, dass der Hund am Tag der Untersuchung die zur Ausbildung und zum Einsatz als Assistenzhund erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt,
  • 6.
  • eine Angabe darüber, ob die gesundheitliche Eignung am Tag der Untersuchung auf eine Assistenzhundeart nach § 3 Absatz 1 begrenzt ist,
  • 7.
  • Ort und Datum der Ausstellung,
  • 8.
  • Unterschrift der verantwortlichen Tierärztin/des verantwortlichen Tierarztes und
  • 9.
  • Bestätigung, dass dem Attest der Befunderhebungsbogen sowie ggf. Untersuchungsergebnisse weiterführender Untersuchungen beiliegen.