AgrStatG

Agrarstatistikgesetz

Gesetz über Agrarstatistiken

Vom 15.3.1989

Neugefasst am 17.12.2009

Zuletzt geändert am 11.1.2026

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70

Erhebungsart und Periodizität

Die Rebflächenerhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt.