1Erhebungseinheiten sind Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen. 2Die Unternehmen geben ihre Meldung untergliedert nach Betrieben ab. 3Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Ländern haben für jedes Land, in dem sie einen Betrieb haben, gesondert zu melden.