AgrStatG

Agrarstatistikgesetz

Gesetz über Agrarstatistiken

Vom 15.3.1989

Neugefasst am 17.12.2009

Zuletzt geändert am 14.11.2022

§ 17b

Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum

1Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt. 2In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt.