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AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897)
Zuletzt geändert am 22.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 414)
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
§ 1
Ziel des Gesetzes
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5
Positive Maßnahmen
Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung
§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7
Benachteiligungsverbot
§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11
Ausschreibung
§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten
§ 13
Beschwerderecht
§ 14
Leistungsverweigerungsrecht
§ 15
Entschädigung und Schadensersatz
§ 16
Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften
§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21
Ansprüche
Abschnitt 4
Rechtsschutz
§ 22
Beweislast
§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26
Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
§ 26a
Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26b
Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26c
Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
§ 26d
Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26e
Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26f
Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26g
Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
§ 26h
Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
§ 26i
Berufsbeschränkung
§ 27
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 28
Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
§ 29
Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30
Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 31
Unabdingbarkeit
§ 32
Schlussbestimmung
§ 33
Übergangsbestimmungen
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