AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897)

Zuletzt geändert am 22.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 414)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
§ 1Ziel des Gesetzes
Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung
§ 6Persönlicher Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11Ausschreibung
Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten
§ 13Beschwerderecht
Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften
§ 17Soziale Verantwortung der Beteiligten
Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
Abschnitt 4
Rechtsschutz
§ 22Beweislast
Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
§ 25Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 31Unabdingbarkeit

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