AFBG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Vom 23.4.1996

Neugefasst am 12.8.2020

Zuletzt geändert am 17.7.2023

§ 15

Aufrechnung

Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.