Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Vom 23.4.1996
Neugefasst am 12.8.2020
Zuletzt geändert am 17.7.2023
Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.