Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung)
Vom 25.3.1957
Neugefasst am 17.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.