Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung)
Vom 25.3.1957
Neugefasst am 17.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln.