Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung)
Vom 25.3.1957
Neugefasst am 17.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann in den bei ihm anhängigen Sachen die erforderlichen einstweiligen Anordnungen treffen.