AbwV

Abwasserverordnung

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Vom 21.3.1997

Neugefasst am 17.6.2004

Zuletzt geändert am 17.4.2024

Anhang 16

Steinkohlenaufbereitung

    A
  • Anwendungsbereich
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt.

    B
  • Allgemeine Anforderungen
Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt.

    C
  • Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)100 mg/lQualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
Abfiltrierbare Stoffe80 mg/lStichprobe