Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Vom 18.2.1977
Neugefasst am 21.2.1996
Zuletzt geändert am 8.10.2021
Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der im Zehnten und Elften Abschnitt vorgesehenen Pflichten.