Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Vom 18.2.1977
Neugefasst am 21.2.1996
Zuletzt geändert am 14.11.2020
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.