ABBergV

Allgemeine Bundesbergverordnung

Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche

Vom 23.10.1995

Zuletzt geändert am 18.10.2017

§ 23

Übertragung der Verantwortlichkeit

Der Unternehmer kann die Pflichten, die sich für ihn aus dieser Verordnung ergeben, ganz oder teilweise auf verantwortliche Personen übertragen.