BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Vom 18.8.1896

Neugefasst am 2.1.2002

Zuletzt geändert am 24.6.2024

Buch 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 1
Personen
Titel 1
Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

§ 1

Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.