6. PflegeArbbV

Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Vom 28.11.2023

§ 5

Ausschlussfrist

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.