4. BImSchV

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Vom 2.5.2013 (BGBl. I S. 973, 3756)

Neugefasst am 31.5.2017 (BGBl. I S. 1440)

Zuletzt geändert am 12.11.2024 (BGBl. I S. Nr. 355)

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