Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)
Vom
17.4.2024
Anlage
(zu § 3 Absatz 6 Nummer 3)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind: