24. BImSchV

Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes — Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Vom 4.2.1997 (BGBl. I S. 172, 1253)

Zuletzt geändert am 23.9.1997 (BGBl. I S. 2329)

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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