2. WindSeeV

Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung

Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Vom 18.1.2022 (BGBl. I S. 58)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Feststellung der Eignung
Kapitel 1
Eignungsfeststellung
§ 3Feststellung der Eignung
Kapitel 2
Vorgaben für das spätere Vorhaben
Abschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 1
Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
§ 4Monitoring
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
§ 17Kennzeichnung
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 18Seeraumbeobachtung
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
§ 23Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
Unterabschnitt 5
Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
§ 28Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
Unterabschnitt 6
Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 29Grundsatz
Unterabschnitt 7
Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
§ 34Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
Unterabschnitt 8
Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
§ 37Konstruktion
Abschnitt 2
Besondere Vorgaben für die Fläche N-7.2
§ 39Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
Teil 3
Feststellung der zu installierenden Leistung
§ 40Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 41Inkrafttreten

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