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2. WindSeeV
Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Vom 18.1.2022 (BGBl. I S. 58)
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Teil 2
Feststellung der Eignung
Kapitel 1
Eignungsfeststellung
§ 3
Feststellung der Eignung
Kapitel 2
Vorgaben für das spätere Vorhaben
Abschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 1
Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
§ 4
Monitoring
§ 5
Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
§ 6
Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
§ 7
Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
§ 8
Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
§ 9
Abfälle
§ 10
Korrosionsschutz
§ 11
Anlagenkühlung
§ 12
Abwasser
§ 13
Ölgehalt des Drainagewassers
§ 14
Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
§ 15
Dieselgeneratoren
§ 16
Kolk- und Kabelschutz
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
§ 17
Kennzeichnung
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 18
Seeraumbeobachtung
§ 19
Bauweise
§ 20
Verkehrssicherung während der Bauphase
§ 21
Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
§ 22
Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
§ 23
Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
§ 24
Hubschrauberlandedeck
§ 25
Flugkorridore
§ 26
Turmanstrahlung
§ 27
Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Unterabschnitt 5
Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
§ 28
Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
Unterabschnitt 6
Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 29
Grundsatz
§ 30
Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
§ 31
Eingriff in den Baugrund
§ 32
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
§ 33
Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 7
Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
§ 34
Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
§ 35
Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
§ 36
Einspeisung am Netzanschlusspunkt
Unterabschnitt 8
Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
§ 37
Konstruktion
§ 38
Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
Abschnitt 2
Besondere Vorgaben für die Fläche N-7.2
§ 39
Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
Teil 3
Feststellung der zu installierenden Leistung
§ 40
Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4
Schlussbestimmungen
§ 41
Inkrafttreten
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