2. ProdSV

2. Produktsicherheitsverordnung

Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)

Vom 7.7.2011

Zuletzt geändert am 27.7.2021

§ 18

Vorsorgeprinzip

Ergreifen die zuständigen Behörden in dieser Verordnung geregelte Maßnahmen oder allgemeine Marktüberwachungsmaßnahmen so haben sie dem Vorsorgeprinzip in gebührender Weise Rechnung zu tragen.