2. BMeldDÜV

Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes

Vom 1.12.2014

Zuletzt geändert am 22.3.2024

§ 10

(weggefallen)