WoBerichtsG

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Vom 4.3.2020

Zuletzt geändert am 5.12.2022

§ 2

Periodizität und Berichtszeitpunkt

Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.