MarkenG

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Vom 25.10.1994

Zuletzt geändert am 24.6.2024

Teil 1
Anwendungsbereich

§ 1

Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1. Marken,
2. geschäftliche Bezeichnungen,
3. geographische Herkunftsangaben.