Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Vom 16.9.1980
Neugefasst am 28.8.2013
Zuletzt geändert am 16.11.2023
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.